Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat mit Urteil vom 07.10.2020 entschieden, dass sich mit der Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) im Jahr 2016 die Bedingungen für die Befristung von Arbeitsverträgen in Hochschule und Forschung wesentlich verändert haben. Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob der zuletzt abgeschlossene Arbeitsvertrag einer von der Kanzlei Medla & Baldermann in dem Verfahren vor dem LAG Köln vertretenen Diplom-Ingenieurin mit einer...