Auf dem Bund-Länder-Treffen vom 3. März 2021 wurde beschlossen, die Regelung, wonach Arbeitgeber verpflichtet sind, aufgrund der Corona-Pandemie überall dort Homeoffice zu ermöglichen, wo es umsetzbar ist, bis zum 30. April 2021 zu verlängern.
Diese Regelung trat erstmals mit der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung im Januar 2021 in Kraft und war bisher bis zum 15. März 2021 befristet.
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